DTSA*/ Bronze/ GDL* Sports Diver



8    GDL* Sports Diver / DTSA*
        (beinhaltet CMAS Diver*)


8.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an geführten Tauchgängen im
Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher (wenigstens VDST-CMAS-Taucher**) geführt werden, sicher teilnehmen können.
Beachte die mögliche Zusammensetzung einer Tauchgruppe im Vorwort dieser Ordnung.


8.2 Voraussetzungen
Mindestalter:
14 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten (in der Regel beider
Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine Dokumentation des Aufklärungsgespräches
erfolgen
Ausbildungsstufe:
Keine
Anzahl der Pflichttauchgänge:
Keine
Sonstiges:
• Gültige Tauchsportärztliche Untersuchung (TSU)
• Es wird der AK Herz-Lungen-Wiederbelebung empfohlen
Sonderregelungen:
• Maximal ein Tauchgang darf in einem Indoorzentrum durchgeführt werden
• Pro Tag dürfen nicht mehr als 3 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden.
• Bei Vorlage des DTSA Grundtauchscheins entfallen der theoretische Teil und die gesamten Übungen
ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum DTSA Grundtauchschein und Abschluss des
DTSA * nicht mehr als 15 Monate liegen. Bei Vorlage des VDST-KTSA Gold (***) entfallen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne Gerät.
• Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 3 Jahre liegen.
• Bei Vorlage des Basic Tauchscheins entfällt der Tauchgang 1.0, wenn zwischen Beginn der Abnahmen
zum Basic Tauchschein und Abschluss des DTSA * nicht mehr als 15 Monate liegen.
• Bei Vorlage des DTSA Indoor Basis entfallen der theoretische Teil, die gesamten Übungen ohne Gerät,
die DTG-Übungen 2.1 und 4.2 sowie die beiden DTG-Tauchgänge 1.0 und 3.0, wenn zwischen Beginn
der Abnahmen zum DTSA Indoor Basis und Abschluss des DTSA* nicht mehr als 15 Monate liegen.


8.3 Ausbilderqualifikation
Ausbilder:
VDST-Tauchlehrer*/**/***/****.
VDST Apnoe Tauchlehrer sind abnahmeberechtigt für die ABC Übungen ohne Gerät.


8.4 Theoretischer Teil
Lerneinheiten: 6
Lehrinhalte:
• Siehe Lehrinhalte DTSA*
Prüfungsinhalte:
GDL* Sports Diver / DTSA*
Verband Deutscher Sporttaucher e.V. – VDST DTSA-Ordnung, 14.12.2022 | Seite [26]
Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der
schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem
Fragebogen angegeben.


8.5 Praktischer Teil
Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
0.1 30 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Meter).
0.2 25 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 20 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -
hose.
0.3 Dreimal 2 bis 5 Meter Tieftauchen innerhalb von einer Minute.
0.4 20 Minuten (Zeit) Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 500 Metern in
verschiedenen Lagen oder der Nachweis Flossenschwimmabzeichen Bronze nicht älter als 15 Monate.
0.5 50 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 2 bis 5 Meter Tiefe liegt, Transportieren
des Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 50 Meter an der Wasseroberfläche.
0.6 Zweimal regelgerechtes Springen (unterschiedliche Sprünge) mit kompletter DTG-Ausrüstung aus
einer Höhe von ca. 0,5 Meter ins Wasser.
Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):
Der erste Freiwassertauchgang ist im Verhältnis 1 Tauchlehrer: 1 Tauchschüler durchzuführen.
1.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer
1.1 Vollständiges und korrektes Anlegen und Überprüfen der Ausrüstung vor dem
Tauchgang und Versorgen der Ausrüstung nach dem Tauchgang.
1.2 Atemregler aus dem Mund nehmen, auf den Zweitatemregler wechseln und wieder
zurück
1.3 Absetzen, Wiederaufsetzen und Ausblasen der Tauchermaske in 5 Meter Tiefe.
2.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer
2.1 10 Minuten Schnorcheln an der Wasseroberfläche in kompletter Ausrüstung.
2.2 Orientierung: einfache Unterwasser-Navigation (z.B.: auf Anfrage des Prüfers kann die
Richtung des Rückweges bestimmt werden).
2.3 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen aus maximal 10 Meter Tiefe im freien Wasser
bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von drei Minuten auf 5 Meter Tiefe.
3.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer
3.1 Transportieren des „verunfallten“ Tauchpartners an die Wasseroberfläche bis zum Ufer
bzw. Boot und anschließend an Land bzw. an Bord.
3.2 Demonstrieren der stabilen Seitenlage und der Schocklage.
3.3 Aufzählen der nachfolgenden Maßnahmen, um die Rettungskette in Gang zu setzen.
4.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer
4.1 Tarieren in drei unterschiedlichen Tiefen mit Hilfe der Atmung über die Lunge und bei
Bedarf mit dem Inflator.
4.2 Geben von und Reagieren auf 5 Unterwasserpflichtzeichen.
4.3 Herausnehmen des Atemreglers in maximal 5 Meter Entfernung zum Tauchpartner, Hintauchen zum Tauchpartner, „Luftnot“ Zeichen geben, Hauptatemregler des Tauchpartners nehmen, positionieren und Tauchgang 5 Minuten unter Atmung aus dem Hauptatemregler fortsetzen (einmal als Luftnehmer, einmal als Luftgeber).
4.4 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen am Hauptatemregler des Tauchpartners aus
der maximalen Tiefe (vom Tauchlehrer bestimmt) im freien Wasser bis auf 5 Meter mit
deutlichem Stopp und dann langsam an die Wasseroberfläche.
5.0 Tauchgang: Mindestens 15 Minuten Dauer. Tauchgang unter erschwerten Bedingungen
GDL* Sports Diver / DTSA*
Verband Deutscher Sporttaucher e.V. – VDST DTSA-Ordnung, 14.12.2022 | Seite [27]
▪ z.B. Tiefe zwischen 15 und 25 Meter, Nachttauchen, Tauchen vom Boot Strömungstauchen, Tauchen bei schlechter Sicht oder Setzen einer Boje am Ende des Tauchgangs auf
rund 10m Tiefe mittels Spool.


8.6 Erfolgskontrolle
Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen
im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.
Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den
aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.


8.7 Beurkundung
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs sind ein offizieller Einkleber für den Taucherpass und eine Lizenzkarte.