DTSA*** / Gold/ GDL*** Dive Leader



10  GDL*** Dive Leader / DTSA***
        (beinhaltet CMAS Diver***)


10.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Organisation und Führung von Tauchgängen unter erschwerten Bedingungen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge unter erschwerten Bedingungen und auch einfache Tauchgänge mit unerfahrenen Tauchern sicher planen und durchführen können.


10.2 Voraussetzungen
Mindestalter:
18 Jahre
Ausbildungsstufe:
DTSA **, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste (vgl. Kap. 11).
Anzahl der Pflichttauchgänge:
Um als Taucher der Leistungsstufe *** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach Abschluss der Brevetierung zum DTSA*** 65 Tauchgänge
nachweisen können, davon mindestens 10 Tauchgänge auf 30 bis 40 Meter Tiefe.
Sonstiges:
Spätestens zur Praxisausbildung des DTSA müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Gültige Tauchsportärztliche Untersuchung (TSU)
• AK „Tauchsicherheit & Rettung“
• AK „Nachttauchen“, alternativ AK „Problemlösungen beim Tauchen“
• SK „Trockentauchen“, SK „Strömungstauchen“, SK „Wracktauchen“, SK „Eistauchen“ und SK „Sporttauchen in Meeresgrotten“ werden empfohlen.
Sonderregelungen:
• Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden
• Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA *** nicht mehr als 3 Jahre liegen
• Bei Bewerbern ab 55 Jahre werden die ABC Übungen auf Level DTSA** geprüft. Die Gerätetauchgänge bleiben unberührt.


10.3 Ausbilderqualifikation
Ausbilder:
VDST-Tauchlehrer**/***/****.
VDST Apnoe Tauchlehrer sind abnahmeberechtigt für die ABC Übungen ohne Gerät.


10.4 Theoretischer Teil
Lerneinheiten: 6
Lehrinhalte:
• Grundlagen für das selbständige Sporttauchen mit und ohne Gerät unter erschwerten Bedingungen
• Siehe Lehrinhalte DTSA***
Prüfungsinhalte:
GDL*** Dive Leader / DTSA***
Verband Deutscher Sporttaucher e.V. – VDST DTSA-Ordnung, 14.12.2022 | Seite [32]
Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem Fragebogen angegeben.


10.5 Praktischer Teil
Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
0.1 60 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern).
0.2 45 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 40 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -
hose.
0.3 10 Meter Tieftauchen im Freiwasser.
0.4 60 Minuten Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 1.500 Metern, davon je
15 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer Flosse oder der Nachweis
Flossenschwimmabzeichen Gold nicht älter als 15 Monate.
0.5 150 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 7,5 Meter Tiefe liegt, Transportieren des
Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 150 Meter an der Wasseroberfläche, je 50 Meter mit
unterschiedlichen Transportgriffen.
0.6 Befestigen einer Leine mittels Palstek an einem Gegenstand, der auf 5 Meter Tiefe liegt.
Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):
1.0 Tauchgang: 20-40 Meter Wassertiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und
Tauchlehrer
1.1 Als Gruppenführer Durchsetzten eines Abstandes aller Mittaucher zum Grund von 1 bis 2
Meter bei mehrfach wechselnden Tiefen, so dass kein Sediment aufgewirbelt wird.
1.2 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen ohne Flossenbenutzung aus 20 Meter Tiefe im
freien Wasser bis auf 3 Meter Tiefe mit einem deutlichen Stopp auf 9 Meter Tiefe, einem
Stopp von einer Minute auf 6Meter Tiefe und von 3 Minuten auf 3 Meter Tiefe.
Nachtarieren mit dem Mund ist zulässig.
2.0 Tauchgang: 20-40 Meter Wassertiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und
Tauchlehrer
2.1 Als Gruppenführer abgeben des Hauptatemreglers an einen Mittaucher in 20 Meter
Tiefe, der Gruppenführer wechselt auf den Zweitatemregler und anschließend
geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen mit der gesamten Tauchgruppe im freien
Wasser bis auf 6 Meter. Danach hinauflassen einer Boje mittels Spool an die
Wasseroberfläche. Fortsetzen des Aufstieges bis an die Wasseroberfläche mit einem
Stopp von 3 Minuten auf 3 Meter Tiefe
2.2 Als Gruppenführer 20 Minuten Zeitschnorcheln mit vollständiger DTG-Ausrüstung in
beliebiger Lage.
3.0 Tauchgang: 20-40 Meter Wassertiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und
Tauchlehrer
3.1 Als Gruppenführer vor dem Tauchgang korrektes Ausrüsten und Funktionstests bei der
gesamten Gruppe.
3.2 Als Gruppenführer Setzen einer Taucherboje zu Beginn des Tauchganges in 20 Meter
Tiefe und Einholen der Taucherboje zum Ende des Tauchganges.
3.3 Simulation einer Vereisung oder Defekt am Hauptatemregler (Der Anwärter schließt im
Flachbereich selbst das Ventil seines Hauptatemreglers und steigt auf den
Zweitatemregler um. Nach Beendigung der Übung zurückwechseln auf den
Hauptatemregler. Im Warmwasser bei nur einem Ventil mit einer ersten Stufe wird das
Erreichen des Handrades und der Atemreglerwechsel geübt).
GDL*** Dive Leader / DTSA***
Verband Deutscher Sporttaucher e.V. – VDST DTSA-Ordnung, 14.12.2022 | Seite [33]
3.4 Als Gruppenführer wiederfinden der Taucherboje zum Ende des Tauchganges durch
richtiges Orientieren beim Tauchen, oder Auftauchen an die Wasseroberfläche, Anpeilen
und Antauchen im Flachwasser, wenn die Boje nicht wiedergefunden wurde.
4.0 Tauchgang: 6-15 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und
Tauchlehrer
4.1 Vorbereiten, Führen und Nachbereiten des gesamten Tauchganges als Nachttauchgang
(unter sonst normalen Bedingungen).
5.0 Tauchgang: 20-40 Meter Wassertiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 3 Taucher und
Tauchlehrer
5.1 Als Gruppenführer Transportieren eines „verunfallten“ Mittauchers unter Einbeziehung
der gesamten Tauchgruppe aus 15 Meter Tiefe auf 5 Meter und dann langsam an die
Wasseroberfläche, an der Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw. Boot (wenigstens 100 Meter) und anschließend an Land bzw. an Bord.
5.2 Demonstrieren und Erläutern der Einhelfer-Methode.
5.3 Demonstrieren und Erläutern der stabilen Seitenlage und der Schocklage.
5.4 Erstellen eines Notfallplanes für den Tauchplatz vor dem Tauchgang und Einweisung der
Mittaucher.


10.6 Erfolgskontrolle
Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen
im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.
Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.


10.7 Beurkundung
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs sind ein offizieller Einkleber für den Taucherpass und eine Lizenzkarte.