DTSA** / Silber / GDL** Sports Diver



9   GDL** Advanced Sports Diver / DTSA**
       (beinhaltet CMAS Diver**)


9.1 Kursziel
Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständige Durchführung von Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge sicher planen und
durchführen können.
Beachte die möglichen Zusammensetzungen einer Tauchgruppe im Vorwort dieser Ordnung.


9.2 Voraussetzungen
Mindestalter:
16 Jahre; bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten (in der Regel beider
Elternteile) erforderlich. Empfehlung: Bei Minderjährigen sollte eine Dokumentation des Aufklärungsgespräches
erfolgen
Ausbildungsstufe:
DTSA *, ersatzweise genügt eine vergleichbare Qualifikation entsprechend der VDST-Äquivalenzliste (vgl. Kap. 11).
Anzahl der Pflichttauchgänge:
Um als Taucher der Leistungsstufe ** brevetiert zu werden, muss der Bewerber ausreichende taucherische Erfahrung nachweisen können. Dazu muss der Bewerber nach Abschluss der Brevetierung zum DTSA** 25 Tauchgänge
nachweisen können, davon mindestens 10 auf 15 - 25 Meter Tiefe.
Sonstiges:
Spätestens zur Praxisausbildung des DTSA müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Gültige Tauchsportärztliche Untersuchung (TSU)
• AK „Orientierung beim Tauchen“
• AK „Gruppenführung“
• AK HLW oder ein HLW-Kurs von Mitgliedsorganisationen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe
(näheres siehe SK Ordnung – AK HLW), nicht älter als 1 Jahr
• SK „Meeresbiologie“ und „Süßwasserbiologie“ werden empfohlen
Sonderregelungen:
• Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durchgeführt werden.
• Bei Vorlage eines Apnoe-DTSA entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe-DTSA und Abschluss des DTSA ** nicht mehr als 15 Monate liegen.
• Bei Vorlage des DTSA Indoor Aufbau entfallen der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne
Gerät sowie die DTG-Übungen 1.1, 2.2, 5.2, 5.3 und 5.4, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum
DTSA Indoor Aufbau und Abschluss des DTSA** nicht mehr als 15 Monate liegen.


9.3 Ausbilderqualifikation
Ausbilder:
VDST-Tauchlehrer**/***/****.
VDST Apnoe Tauchlehrer sind abnahmeberechtigt für die ABC Übungen ohne Gerät.


9.4 Theoretischer Teil
Lerneinheiten: 6
Lehrinhalte:
• Siehe Lehrinhalte DTSA**
Prüfungsinhalte:
GDL** Advanced Sports Diver / DTSA**
Verband Deutscher Sporttaucher e.V. – VDST DTSA-Ordnung, 14.12.2022 | Seite [29]
Beantwortung eines vom Ausbilder vorgelegten VDST-Fragebogens zu den vermittelten Lehrinhalten. Dauer der
schriftlichen Prüfung und die Bestimmungen über das Bestehen der theoretischen Prüfung sind auf dem
Fragebogen angegeben.


9.5 Praktischer Teil
Übungen (mit ABC-Ausrüstung):
0.1 45 Sekunden Zeittauchen unter stetiger Ortsveränderung (von etwa 10 Metern).
0.2 30 Meter Streckentauchen ohne Neopren oder 25 Meter Streckentauchen mit Neoprenjacke und -
hose.
0.3 7,5 Meter Tieftauchen im Freiwasser.
0.4 40 Minuten Schnorcheln unter Zurücklegung einer Strecke von wenigstens 1.000 Metern, davon je
10 Minuten in Brustlage, Seitenlage, Rückenlage und mit einer Flosse oder der Nachweis
Flossenschwimmabzeichen Silber nicht älter als 15 Monate.
0.5 100 Meter Schnorcheln zu einem Gerätetaucher, der auf 5 Meter Tiefe liegt, Transportieren des
Gerätetauchers an die Wasseroberfläche und 100 Meter an der Wasseroberfläche, je 50 Meter mit
unterschiedlichen Transportgriffen.
0.6 Regelgerechtes Springen mit kompletter DTG-Tauchausrüstung, aber ohne Jacket mit DTG, aus
einer Höhe von 0,5 Meter ins Wasser. Das korrekte Anlegen des Jacket mit DTG erfolgt anschließend an der Wasseroberfläche.
Übungstauchgänge (mit DTG-Ausrüstung):
1.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und
Tauchlehrer
1.1 Deutliches Geben von 3 Unterwasserzusatzzeichen, die auf einer unter Wasser
vorgehaltenen Schreibtafel im Wortlaut geschrieben stehen.
1.2 Einhalten eines Abstandes zum Grund von 1 bis 2 Metern bei mehrfach wechselnden
Tiefen, so dass kein Sediment aufgewirbelt wird. Sich tariert über einem fixen Punkt in
waagrechter Wasserlage halten mit ca. 1 Meter Abstand (je nach Sicht), ca. 30 Sekunden
danach weiter tauchen
1.3 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen ohne Flossenbenutzung im freien Wasser bis
auf 6 Meter Tiefe mit einem deutlichen Stopp auf 9 Meter Tiefe. Nachtarieren mit dem
Mund ist zulässig.
2.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und
Tauchlehrer
2.1 Geschwindigkeitskontrolliertes Aufsteigen unter Wechselatmung aus dem Atemregler
des Bewerbers aus der maximalen Tiefe (vom Tauchlehrer bestimmt) im freien Wasser
bis an die Wasseroberfläche mit einem Stopp von 3 Minuten auf 5 Meter Tiefe.
2.2 15 Minuten Schwimmen mit vollständiger DTG-Ausrüstung in wechselnden Lagen mit
Augenmerk auf das Flossenschwimmen in Rückenlage, ohne Verwendung des
Schnorchels und bei selbstständigem Orientieren.
3.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 1 Taucher und
Tauchlehrer
3.1 Vollständiges und korrektes Anlegen und Überprüfen der eigenen Ausrüstung und der
des Tauchpartners vor dem Tauchgang und Versorgen der eigenen und der Ausrüstung
des Tauchpartners nach dem Tauchgang.
3.2 Vollständiges Öffnen und Schließen des Bleigurtes bzw. Herausnehmen und
Wiedereinsetzen der Bleitaschen mit Taucherhandschuhen unter Wasser.
GDL** Advanced Sports Diver / DTSA**
Verband Deutscher Sporttaucher e.V. – VDST DTSA-Ordnung, 14.12.2022 | Seite [30]
3.3 Nach 10 Minuten Aufsteigen bis an die Wasseroberfläche, Anpeilen eines Punktes in
etwa 100 Meter Entfernung mit dem Taucherkompass und Antauchen des Punktes in 3
bis 5 Meter Tiefe bei einer Querabweichung von höchstens 10 Meter.
4.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und
Tauchlehrer
4.1 Vorbereiten, Führen und Nachbereiten des gesamten Tauchganges als Tagtauchgang
(unter normalen Bedingungen). Der Mittaucher soll als „wenig erfahren“ betrachtet
werden. Entsprechend muss bei der Vorbereitung, Führung und Nachbereitung gehandelt werden.
4.2 Simulation einer Vereisung oder Defekt am Hauptatemregler (Der Anwärter schließt im
Flachbereich selbst das Ventil seines Hauptatemreglers und steigt auf den
Zweitatemregler um. Nach Beendigung der Übung zurückwechseln auf den
Hauptatemregler. Im Warmwasser bei nur einem Ventil mit einer ersten Stufe wird das
Erreichen des Handrades und der Atemreglerwechsel geübt).
4.3 Setzen einer Boje am Ende des Tauchgangs auf rund 10m Tiefe mittels Spool. Die
Tauchgruppe steigt kontrolliert an dieser Orientierung auf und hält einen
Sicherheitsstopp von 3 min auf 5m.
5.0 Tauchgang: 12-25 Meter Tiefe / mindestens 15 Minuten Dauer / mindestens 2 Taucher und
Tauchlehrer
5.1 Transportieren des „verunfallten“ Tauchpartners aus 12 Meter Tiefe auf 5 Meter und
dann langsam an die Wasseroberfläche, an der Wasseroberfläche bis zum Ufer bzw.
Boot (wenigstens 50 Meter) und anschließend an Land bzw. an Bord.
5.2 Demonstrieren und Erläutern der Einhelfer-Methode.
5.3 Demonstrieren und Erläutern der stabilen Seitenlage und der Schocklage.
5.4 Erstellen eines Tauchgangprotokolls (Zusammenstellung aller wichtigen Daten des „Unfalltauchganges“ für den Notarzt).


9.6 Erfolgskontrolle
Der Tauchlehrer stellt durch Auswertung der schriftlichen Prüfung und Anleitung und Überwachung der Übungen im Rahmen der Praxisausbildung fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat.
Der Tauchlehrer bespricht mit dem Bewerber regelmäßig während und abschließend zum Ende des Kurses den aktuellen Leistungsstand in Theorie und Praxis.


9.7 Beurkundung
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem Kurs sind ein offizieller Einkleber für den Taucherpass und eine Lizenzkarte.